Betroffen sind Gesundheitseinrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das sind: 1. Krankenhäuser, 2. Einrichtungen für ambulantes Operieren, 3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, 4. Dialyseeinrichtungen, 5. Tageskliniken, 6. Entbindungseinrichtungen, 7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,…
Rechtliche Aspekte Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Impfschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind, sowie für in den genannten Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen Tätige. Für Kinder, die bereits am 1. März 2020 einen Kindergarten oder Schule…
Wer gegen Hühnereiweiß allergisch ist, kann in der Regel die MMR-Impfung erhalten. MMR-Impfstoffe werden zwar auf sogenannten Hühnerfibroblasten gezüchtet. Der Impfstoff selbst enthält aber höchstens kaum nachweisbare Spuren von Hühnereiweiß ohne Allergiepotenzial. Internationale Studien haben gezeigt, dass auch Kinder mit nachgewiesener Hühnereiweißallergie problemlos mit MMR-Impfstoff geimpft werden können. Wenn eine sehr schwere Hühnereiweißallergie mit starken Symptomen vorliegt, sollte…
Nur, wenn eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis bereits vorgelegen hat, nicht vorgelegt wird.