Leitungen von Einrichtungen, Ärzteschaft einschließlich Öffentlicher Gesundheitsdienst

Die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen müssen vor Beginn der Betreuung oder der Tätigkeit der betroffenen Personen den Impfschutz oder die Immunität gegen Masern überprüfen. Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann auch bestimmen, dass der Nachweis beim Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle vorgelegt werden muss.

Häufige Fragen zum Impfen für Leitungen von Einrichtungen, Ärzteschaft einschließlich Öffentlicher Gesundheitsdienst

Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI):
Bund- und Länder-Regelungen

Übersicht zum Masernschutzgesetz und Materialien vieler Bundesländer auf der NaLI-Website

Downloads

  • Merkblatt: Masernschutz nachweisen durch Impfausweis oder ärztliches Zeugnis

    Letzte Aktualisierung: 10.02.2020
    Deutsch (DE)
    PDF | 241 KB

  • Merkblatt für med. Fachpersonal: Masern-Impfung und -Immunität

    Letzte Aktualisierung: 10.02.2020
    Deutsch (DE)
    PDF | 153 KB

  • Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Leitungen von Einrichtungen

    Letzte Aktualisierung: 22.12.2021
    Deutsch (DE)
    PDF | 176 KB