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Sie sind auf der Internet-Seite
www.masernschutz.de
Die Internet-Seite ist von der Bundes-Zentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Krankheit Masern.
Masern sind eine sogenannte Infektions-Krankheit.
Die Krankheit ist sehr ansteckend.

Das heißt: Menschen können die Masern leicht an andere Menschen weitergeben.
Vor allem Kindergarten-Kinder und Schul-Kinder sollen vor Masern geschützt werden.
Deshalb gibt es seit dem 1. März 2020 das Gesetz für den Schutz vor Masern.
Das Gesetz nennt man:
Masern-Schutz-Gesetz.
Im Gesetz steht:

  • Wann Kinder gegen Masern geimpft werden müssen.
  • Wann Beschäftigte gegen Masern geimpft werden müssen.

Auf dieser Internet-Seite finden Sie Infos in Leichter Sprache über die Internet-Seite
www.masernschutz.de

Die Bundes-Zentrale für gesundheitliche Aufklärung

Die Gesundheit ist für alle Menschen wichtig.
Sie können viel machen.
Damit Sie gesund bleiben.
Viele Ämter helfen in Deutschland.
Auch die Bundes-Zentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Das kurze Wort dafür ist: BZgA.
So spricht man das: bee zett gee a.

Gesundheitliche Aufklärung ist schwere Sprache.
Das heißt in Leichter Sprache:
Infos über die Gesundheit.
Und was Sie für Ihre Gesundheit machen können.

Wir zeigen Ihnen wie diese Internet-Seite funktioniert.

Ganz oben finden Sie 4 Logos.
Ein Logo ist ein Bild.
Man kann auch Erkennungs-Zeichen sagen.
Viele Firmen haben ein Logo.
Aber auch Ämter haben oft ein Logo.

Klicken Sie auf ein Logo.
Sie kommen dann auf die Internet-Seite von diesem Amt.

Darunter finden Sie die Haupt-Navigation.

Die Haupt-Navigation bleibt immer zu sehen.
Ganz egal wo auf der Seite Sie sind.
Klicken Sie auf das Wort Masern-Schutz-Gesetz.
Sie kommen wieder zurück zu der Haupt-Seite.

Oder klicken Sie auf das Bild mit dem Haus.
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Klicken Sie auf die anderen Wörter der Haupt-Navigation.
Dann bekommen Sie mehr Informationen zu dem Thema.

  • Klicken Sie auf ELTERN.
    Wir informieren Eltern wann die Kinder gegen Masern geimpft werden müssen.
    Eltern haben aber auch viele Fragen zu der Krankheit Masern.
    Und zum Masern-Schutz-Gesetz.
    Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

  • Klicken Sie auf BESCHÄFTIGE IN EINRICHTUNGEN.
    Viele Menschen arbeiten in einem Kinder-Garten.
    Oder in einer Schule.
    Oder in einer Unterkunft für Geflüchtete.
    Das sind die Beschäftigten in Gemeinschafts-Einrichtungen.
    Die Beschäftigten müssen auch gegen Masern geimpft sein.
    Auch Beschäftigte haben viele Fragen zu der Krankheit Masern.
    Und zum Masern-Schutz-Gesetz.
    Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

  • Klicken Sie auf LEITUNGEN UND ÄRZTESCHAFT.
    Für die Leitung einer Einrichtung gelten besondere Pflichten.
    Diese sind im Masern-Schutz-Gesetz geregelt.
    Einrichtungen sind zum Beispiel:

    • Schulen.
    • Kinder-Gärten.
    • Kranken-Häuser
    • Arzt-Praxen.
    Auch hier werden häufig gestellte Fragen beantwortet.
  • Klicken Sie auf  THEMEN.
    Wir informieren Sie über:

    • Die Gesetze.
    • Die Krankheit Masern.
    • Die Impfung gegen Masern.
  • Klicken Sie auf MATERIALIEN.
    Hier gibt es viele Informationen zum runter laden.
    In schwerer Sprache.
    Zu der Krankheit Masern.
    Und zu dem Masern-Schutz-Gesetz.

Unter der Haupt-Navigation finden Sie eine Zeile.
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Darunter befindet sich ein großes Bild.
Mit einem Info-Kasten in blau.

Klicken Sie auf einen der beiden kleinen Pfeile im Info-Kasten.
Ein neues Bild ist zu sehen.
Und im Info-Kasten gibt es eine neue Information.

Darunter befinden sich 3 große blaue Kreise.

Sie können jeden Kreis anklicken.
Dann bekommen Sie mehr Informationen.
Es sind dieselben Informationen wie bei der Haupt-Navigation.

  • Klicken Sie auf den linken blauen Kreis.
    Im blauen Kreis steht:
    Eltern und Erziehungsberechtigte.
    Wir informieren Sie über die Impf-Pflichten von Eltern.
    Das bedeutet:
    Wann müssen Eltern Ihre Kinder gegen Masern impfen lassen.
    Eltern haben aber auch viele Fragen zu der Krankheit Masern.
    Und zum Masern-Schutz-Gesetz.
    Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

  • Klicken Sie auf den blauen Kreis in der Mitte.
    Im Kreis steht:
    Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinische Einrichtungen.
    Viele Menschen arbeiten in einem Kinder-Garten.
    Oder in einer Schule oder Pflege-Heim.
    Das sind die Beschäftigten in Gemeinschafts-Einrichtungen.
    Die Beschäftigten müssen auch gegen Masern geimpft sein.
    Auch Beschäftigte haben viele Fragen zu der Krankheit Masern.
    Und zum Masern-Schutz-Gesetz.
    Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

  • Klicken Sie auf den rechten blauen Kreis.
    Im Kreis steht:
    Leitungen von Einrichtungen. Ärzteschaft inklusive ÖGD.
    Für die Leitung einer Einrichtung gelten besondere Pflichten.
    Diese sind im Masern-Schutz-Gesetz geregelt.
    Einrichtungen sind zum Beispiel:

    • Schulen.
    • Kinder-Gärten.
    • Kranken-Häuser.
    • Arzt-Praxen.
    Auch hier werden häufig gestellte Fragen beantwortet.

Darunter finden Sie die Themen wieder.
Aus der Haupt-Navigation.
Sie sehen die drei Überschiften.

  • Rechtliche Aspekte.
    Wir informieren Sie über die Gesetze.
  • Masern-Erkrankungen.
    Wir informieren Sie über die Krankheit Masern.
  • Masern-Impfung.
    Wir informieren Sie über alles Wichtige zu der Masern-Impfung.

Klicken Sie auf weiter.
Sie bekommen mehr Informationen zu dem Thema.

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