Für die Impfung gegen Masern stehen in Deutschland aktuell ausschließlich Kombinationsimpfstoffe (gegen Mumps-Masern-Röteln (MMR) bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen (MMRV)) zur Verfügung. Bei dem Masern-Anteil der Impfstoffe handelt es sich um einen Lebendvirusimpfstoff, hergestellt aus abgeschwächten Masernviren. Bei den Antigenen gegen Mumps, Röteln und Windpocken handelt es sich ebenfalls um abgeschwächte Virusstämme der Erreger. Die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen wird von der…
Nicht alle Personen entwickeln nach einer Masern-Schutzimpfung einen ausreichenden Schutz. Etwa 8 % der Geimpften sind nach der ersten Impfung nicht immun gegen Masern. Warum manche Personen auf die erste Impfung nicht reagieren, kann verschiedene Gründe haben. So können sowohl Faktoren auf der Seite des Geimpften die Immunantwort beeinflussen (Impfalter, Vorliegen von mütterlichen Antikörpern bei Säuglingen, Mangelernährung, begleitende Infektionen, genetische Faktoren etc.), als auch auf…
Masern-Erkrankungen Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit. Häufig treten Komplikationen und Folgeerkrankungen auf. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Häufungen von Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen. Sollten Sie noch Fragen haben... Eltern, Erziehungsberechtigte | @bzga.de Medizinische…
Kinder ab einem Jahr müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachweisen. Kinder ab zwei Jahren und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Die Immunität kann durch einen Bluttest (sog. Titerbestimmung) festgestellt werden. Die Kosten für ein ärztliches Attest müssen in der Regel vom Patienten selbst bestritten werden. Die gesetzlichen Vorgaben…
Die betroffenen Personen müssen der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor dem tatsächlichen Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit folgenden Nachweis vorlegen (vgl. § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz, IfSG): einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder, darüber, dass bei ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht, ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt (durch eine Titerbestimmung)…
Das Risiko schwerwiegender Komplikationen ist bei Kindern unter fünf Jahren und Erwachsenen über 20 Jahren am höchsten. Besonders schwer und bisweilen tödlich können die Masern bei Patienten mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche verlaufen. Auch schwangere Frauen haben ein erhöhtes Risiko, Komplikationen im Rahmen einer akuten Masern-Erkrankung zu erleiden. Eine Masern-Infektion ist damit – anders als vielfach angenommen – keine harmlose Krankheit. Säuglinge können frühestens im…
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionen des Menschen. Sie führen bereits nach kurzem Kontakt mit Erkrankten zu einer Infektion. Die höchste Ansteckungsgefahr besteht in der Anfangsphase der Erkrankung, in der meist nur unspezifische Symptome wie Fieber, Schnupfen, Husten oder eine Bindehautentzündung vorliegen. Nahezu alle Infizierten erkranken. Die Viren werden in der Regel durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen oder seltener auch aerogen über Tröpfchenkerne (Sprechen, Husten,…
Die Masern-Schutzimpfung wird seit 1974 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen; in der DDR bestand bereits seit 1970 eine Masern-Impfpflicht für alle Kinder. Personen, die vor 1971 geboren wurden, haben somit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch eine Masern-Erkrankung (sog. Wildvirus-Erkrankung) durchgemacht und sind durch diese immun.
Kombinationsimpfstoffe mit Masernkomponente (Masern-Kombinationsimpfstoffe) weisen ein eindeutig günstiges Nutzen-Risikoprofil auf und werden deshalb seit vielen Jahren von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und internationalen Impfkommissionen empfohlen. Weiterhin erlauben Kombinationsimpfstoffe eine Verringerung der Anzahl der Impfstoff-Injektionen im Vergleich zu einer Verabreichung der entsprechenden Einzelimpfstoffe. Kombinationsimpfstoffe ermöglichen auch die gewünschte Umsetzung der…
Wenn der erforderliche Nachweis dem Gesundheitsamt nicht innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens zehn Tage und etwa bis zu drei Monate, um die Nachholung einer zweimaligen Masern-Schutzimpfung zu ermöglichen) vorgelegt wurde oder sich aus dem Nachweis ergibt, dass ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt werden kann, kann das Gesundheitsamt die zur Vorlage des Nachweises verpflichtete Person zu einer Beratung laden und hat diese zu…