Seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Es soll den Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern und insbesondere Kinder vor Masern schützen. Für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen danach bei Eintritt in Kindergarten, Schule und Kindertagespflege nachgewiesen werden, dass sie alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben oder bereits immun sind.
Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Zum Zwecke des Gemeinschaftsschutzes sollen daher auch Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten, gegen Masern geimpft sein.
Nur eine hohe Durchimpfungsrate in der Bevölkerung schützt all diejenigen, die sich beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Wenn 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind, kann die Ausbreitung von Masern in Deutschland gestoppt werden.